Erfurter Aufruf zur Gründung eines "Bundesrates LINKE Frauen"
Wir- frauenbewegte, gleichstellungsorientierte und feministische Sozialistinnen.......
Den kompletten Aufruf könnt Ihr hier nachlesen.
Zu den geplanten Maßnahmen der Justizministerkonferenz zur Eindämmung der Hartz IV Klagen an den Sozialgerichten erklärt Karina Ossendorff, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN.NRW
"Die Planungen der JustizministerInnen sind nichts anderes als eine schleichende Verweigerung der Klagemöglichkeit für ALG II BezieherInnen. Das ist ein massiver Einschnitt in die demokratischen Rechte von Menschen! Den Reichen bleibt das Recht zu klagen - den Armen wird es verwehrt. Das alles ist nicht neu, Geschichte wiederholt sich. Offenbar möchte die Politik den Rückweg in die Steinzeit einschlagen.
Mehr als 50% der eingereichten Klagen sind berechtigt. Was sagt uns das? Es zeigt, dass dieses rigide Hartz IV-System ein einziger Murks ist....
ALG II EmpfängerInnen wird die Möglichkeit der ehrenamtlichen Wahrnehmung ihres passiven Wahlrechts entzogen!
Nachtrag zur Hartz IV-Novelle: Die „Demokratie“ lebt! Wie soll zukünftig noch eine Hartz IV-EmpfängerIn für den Stadtrat kandidieren, ohne ihrer Partei damit quasi „automatisch“ und systemimmanent einen erheblichen finanziellen Schaden zuzufügen?
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten - und hierunter fallen auch die Bezüge für die politische Arbeit in Stadträten, Bezirksvertretungen sowie Ausschüssen – wurden bisher nicht auf Hartz IV angerechnet. Dieses änderte sich mit der Hartz IV-Novelle: Nun bleiben lediglich 175,- € anrechnungsfrei, während die ALG II-BezieherInnen vom „Rest“ der Aufwandsentschädigung nur 20 Prozent behalten dürfen. Mit diesem Artikel möchte ich als Bezirksvertreter einer Mülheimer BV im Folgenden die Frage aufwerfen, was diese „Neuregelung der Berechnungsgrundlage“ für die kommunale politische Arbeit der auch ansonsten von den Regierungspolitikern ziemlich gezielt stigmatisierten Hartz IV-BezieherInnen konkret bedeutet. In diesem Kontext seien zwei Zahlenbeispiele aufgeführt, die in etwa der allgemeinen kommunalpolitischen Realität entsprechen:
1. Eine Fraktionsvorsitzende im Stadtrat erhält ca. 1.200,- €.
2. Ein „normales“ Fraktionsmitglied im Stadtrat erhält ca. 330,- €.
Wenden wir uns nun dem ersten Beispiel zu, d. h. eine Hartz IV-EmpfängerIn möchte Fraktionsvorsitzende werden – Ein politisches Recht, das „eigentlich“ jeder wahlberechtigten BürgerIn zustünde. Gemäß des oben genannten, relativ realitätsnahen, Beispiels könnte die ALG II-BezieherIn nun 175,- € behalten, vom restlichen Betrag in Höhe von 1.025,- € aber nur 20 Prozent, also genau 205,- €. Somit hätte die Fraktionsvorsitzende insgesamt 380,- € zur Verfügung. Ein schöner Gegensatz übrigens zu den Fraktionsvorsitzenden der bürgerlichen Parteien, die nicht „in Hartz IV“ sind und die daher die ganzen 1.200,- € für ihre politische Arbeit verwenden dürfen. Also zumindest diese 380,- € ständen für die kommunalpolitische Arbeit einer Fraktionsvorsitzenden „in Hartz IV“ im Stadtrat zur Verfügung? Weit gefehlt, denn nun fallen auch noch MandatsträgerInnenabgaben an die Partei an. Bei den üblichen 50 Prozent wären das 190,- €, bei einem eventuell individuell vereinbarten „sozialeren Tarifs“ von vielleicht 30 Prozent immerhin noch 114,- €. Der Fraktionsvorsitzende, der nicht in Hartz IV ist, führt im genannten Beispiel an seine Partei immerhin 600,- € monatlich an (insofern er nicht schnellstens zu einer Wählervereinigung wie „WIR – Linke aus Mülheim“ abwandert, sein Mandat mitnimmt, aus der Partei austritt und überhaupt nichts mehr an DIE LINKE abführt, sondern sich als „Geldfänger“ den ganzen Betrag in die eigene Tasche steckt), was eine Differenz von 486,- € zu den monatlichen MandatsträgerInnenabgaben ergibt, die einer GenossIn in Hartz IV möglich sind. Wenn eine Hartz IV-EmpfängerIn nun also ihre Partei nicht um 486,- € monatlich „schädigen“ will, was über der Zeitraum einer fünfjährigen kommunalen Legislaturperiode schlappe 29.160,- € ergibt, muss sie / er also auf den Fraktionsvorsitz im Stadtrat verzichten. Der betreffenden ALG II-EmpfängerIn wird also die Möglichkeit des Wahrnehmens ihres passiven Wahlrechts entzogen, so einfach sieht die Sache aus. Nun könnte der bisher von Hartz IV verschonte und eher uninformierte Bürger sagen: „Aber mit den 1.200,- € Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende ist der Hartz IV- Empfänger doch raus aus Hartz IV.“ Wie wahr, wenn sie / er keine MandatsträgerInnenabgaben an die Partei zahlen würde. Bei einer MandatsträgerInnenabgabe von 50 bis 30 Prozent blieben ihr / ihm allerdings nur 600,- bis 840,- €, also zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Alle diese Berechnungen führen sehr schnell zu der Erkenntnis, dass es spätestens ab der nächsten Kommunalwahl 2014 im gesamten Bundesgebiet keine einzige Hartz IV-EmpfängerIn mehr in der Funktion einer Fraktionsvorsitzenden geben wird.
Jetzt zum zweiten Berechnungsbeispiel: Hier geht es um die Frage, ob Hartz IV-BezieherInnen zukünftig wenigstens noch als „normale“ Fraktionsmitglieder für den Stadtrat kandidieren können. Zugrunde gelegt sei eine realitätsnahe Aufwandsentschädigung von 330,- € für die Arbeit einer StadträtIn. Anrechnungsfrei sind nun nur noch die bereits erwähnten 175,- € der Hartz-Novelle, vom „Rest“ darf die ALG II-Berechtigte 20 Prozent, d. h. genau 31,- €, behalten. Hiermit verbleiben bei der Hartz IV-BezieherIn also 206,- € der kommunalen Aufwandsentschädigung. Wenden wir nun einmal das - allerdings auch nicht selbstverständliche - Modell an, bei dem die ALG II-BezieherIn nur 30 Prozent dieser 206,- € MandatsträgerInnenabgabe an die Partei abführt. Somit würde eine ALG II-Berechtigte monatlich 61,80 € an die Partei weiterreichen. Bei einem Fraktionsmitglied außerhalb von Hartz IV wären das immerhin 50 Prozent von 330,- €, also 165,- € im Monat. Hiermit entginge der Partei innerhalb der fünfjährigen kommunalen Legislaturperiode ein Betrag von 9.792,- € insgesamt. Es wäre also auch hier ein „Akt der Selbstlosigkeit“, wenn die Partei auf kommunaler Ebene innerhalb der Wahl der Reserveliste zur Kommunalwahl eine Hartz IV-BezieherIn auf einen hohen Listenplatz für den Stadtrat wählen würde. Mit der Hartz IV-Novelle und dem „Freibetrag“ von lediglich 175,- € wurde seitens der Hartz-Befürworter- und Hartz-Verursacher-Parteien höchstwahrscheinlich der Plan gefasst, der LINKEN einen Schlag im finanziellen Bereich, insbesondere auf kommunaler Ebene, zu versetzen. Der tatsächliche „Erfolg“ dieser Hartz IV-Novelle besteht allerdings in der Tatsache, dass politische Rechte finanziell schwächer aufgestellter Menschen – wie z. B. das passive Wahlrecht – zukünftig mit Füßen getreten werden. Befinden wir uns hier noch in einem demokratischen System?
von Carolin Butterwegge (Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW)
„Lobby für Erwerbslose stärken – Erwerbslosenzentren und -beratungsstellen
fördern und landesweit ausbauen“, dies war eine der ersten Initiativen, welche die Fraktion DIE LINKE im September in den Landtag einbrachte [http://www.linksfraktion-nrw.de/uploads/media/DR_15-132_Erwerbslosenzentren_ausbauen_07.09.2010.pdf]. Hauptforderung der Fraktion war und ist die Wiederförderung der von der Vorgängerregierung aus CDU/FDP zerschlagenen unabhängigen und parteiisch arbeitenden Erwerbslosenstrukturen. Eine starke unabhängige und vernetzte Beratungslandschaft ist dringend notwendig: Nicht zuletzt, um den alltäglichen Zumutungen des SGB II gemeinschaftliche Solidarität und Gegenwehr der Betroffenen entgegenzusetzen, und um außerparlamentarischem Widerstand zu organisieren. Die erfolgreiche Kampagne „Krach schlagen statt Kohldampf schieben“ zeigt, was möglich ist.
Doch während der Antrag der LINKEN noch im zuständigen Fachausschuss verhandelt wird, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MAIS) mit einem neuen Antragsverfahren und entsprechenden Förderrichtlinien Fakten geschaffen und Hürden für unabhängige Beratungsstellen aufgebaut. Das Mitbringen von Eigenmitteln (50% Erwerbslosenzentren und 20% für Beratungsstellen) ist eine der in den Richtlinien verankerten Barrieren, die gerade kleine Selbsthilfeinitiativen von der Beantragung der Förderung abhält.
„Regionaler Konsens“ lautet eine weitere Barriere, die das MAIS für parteiische und politisch engagierte Erwerbslosenstrukturen aufgebaut hat. Denn alle Einrichtungen, die gefördert werden wollen, brauchen das positive Votum eines örtlichen Beirates, bestehend aus Stadtverwaltung, Bundesagentur und Wohlfahrtsverbänden. Und hier heißt es: „Man kennt sich, man hilft sich“. So werden engagierte Initiativen von diesem Beirat nicht unterstützt – der vorgebliche Grund: „fehlende Arbeitsmarktnähe“. Und während Beratungsstellen wie Tacheles e.V. aus Wuppertal oder der Widerspruch e.V. aus Bielefeld abgelehnt werden, bekommen große Beschäftigungsträger den Zuschlag – bei ihrer Arbeit ist die Nähe zum Jobcenter schließlich sicher. Dies bestätigten auch Vertreter des Ministeriums: Sie gaben auf einer Veranstaltung zu Protokoll, dass für sie die „Unabhängigkeit“ der Beratung dann gegeben sei, wenn der Anbieter gleichzeitig mit der Umsetzung des SGB II befasst ist – also z.B. auch Ein-Euro-Jobs mitträgt.
Diese Bevormundung und Entpolitisierung möchten unabhängige Erwerbslosenzentren nicht hinnehmen und fordern eine neue Förderrichtlinie, die parteiische und vom Grundsicherungsträger unabhängige Beratungsstellen zum Zuge kommen lässt. Gerade kleinere Initiativen ohne Eigenmittel sollen von der Förderung profitieren, so wie von der LINKEN schon im September gefordert.
Dieser Druck aus den Reihen der Erwerbslosenbewegung ist auch dringend notwendig, damit SPD und Grüne in Bewegung geraten und sich eine Mehrheit im Parlament da findet, wo DIE LINKE schon steht. Auf der Seite der Beratungsstellen, für die die Repression und Verarmung von Erwerbslosen das Problem ist, und nicht deren angeblich „fehlende Arbeitsmarktnähe“.
Pressemitteilung von Heidrun Bluhm
Als "sozialpolitischen Kahlschlag" bezeichnet die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Heidrun Bluhm, die von der Bundesregierung geplante Kürzung des Wohngelds um fast 40 Prozent. "Für DIE LINKE ist es nicht hinnehmbar, dass die Regierung immer nur bei den Menschen mit dem geringsten Einkommen sparen will. Schon heute geben sozial benachteiligte Haushalte bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für Miete, Wohnnebenkosten und Heizkosten aus. Das Wohngeld war und ist ein verlässlicher und wirksamer Beitrag zur Entlastung dieser Haushalte. Hier darf nicht weiter gekürzt werden." Bluhm weiter:
"Auf dem Rücken der Ärmsten versucht die Bundesregierung ihren verkorksten Haushalt zu sanieren. Ausgerechnet jene, die die Krise nicht verschuldet haben, sollen sie nun ausbaden. Damit zeigt die Regierung wen sie schützen und wen sie fallen lassen will. Die Armen haben von ihr nichts zu erwarten. Streicht man das Wohngeld, dann haben die Menschen weniger Geld für Bildung, Kultur und gesunde Ernährung zur Verfügung. Die soziale Ausgrenzung geht weiter. Das lehnt DIE LINKE strikt ab. Wir werden alle parlamentarischen Hebel in Gang setzen, um die Wohngeldkürzung noch zu verhindern. Daneben brauchen wir aber auch außerparlamentarischen Widerstand von Verbänden und Gewerkschaften, Bürgerinnen und Bürgern.
Die von der Bundesregierung angestrebten Einsparungen ließen sich im Übrigen auch sozialverträglich erzielen. Im Etat des Bundesverkehrsministeriums findet sich eine Vielzahl überflüssiger Bauprojekte. Das Projekt 'Stuttgart 21' zu streichen oder auf den umstrittenen Ausbau der A100 in Berlin zu verzichten, brächte jeweils einige hundert Millionen Euro ein – mehr als die geplante Kürzung des Wohngelds. Der Verzicht auf den umstrittenen Ausbau der A 100 in Berlin brächte den Rest."

Hartz IV – Das ist Armut per Gesetz. Diese Seite gibt Ihnen Informationen über die aktuellen Positionen der Partei DIE LINKE. Oder sind Sie selbst betroffen von Hartz IV? Wir stehen Ihnen bei und unterstützen Sie vor Ort bei anfallenden Fragen.
Durch die Hartz-Gesetze, besonders Hartz IV, hat sich die Situation Millionen Arbeitsloser und ihrer Familien massiv verschlechtert, denn das perfide Hartz IV System öffnet Tür und Tor für Schikanen. Die Hartz-Gesetze sind ein Skandal. Hartz IV ist Armut per Gesetz und muss grundsätzlich überwunden werden!
Zusätzliche Arbeitsplätze statt 1-Euro-Jobs, besonders im gemeinnützigen Bereich. Dafür sollten die Mittel für Hartz IV, Wohnung und 1-Euro-Job zusammengelegt und als Lohn für sozialversicherungs-pflichtige Arbeitsplätze ausgezahlt werden.
Die sofortige Anhebung von Hartz IV auf 500 Euro, 30 Stunden-Woche, mindestens 10,00 Euro/Std., die Erhöhung der Freibeträge für Ersparnisse zur Alterssicherung und keine Anrechnung von Partnereinkommen.
Die Einführung eines armutsfesten und repressionsfreien Grundeinkommens, das vor Armut schützt.
Die Umverteilung der vorhandenen Arbeit. Durch generelle Arbeitszeitverkürzung und den Abbau der überhand nehmenden Überstunden sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
